Gesetze / Verfahrensmechaniker-Glastechnik-Ausbildungsverordnung
VerfGlasAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 01.08.2026
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Verfahrensmechanikers Glastechnik und der Verfahrensmechanikerin Glastechnik wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.